Seit Januar 2014 wurde die Ortstaxe auch in Südtirol eingeführt. Sie wird pro Gast und Nächtigung von den Beherbergungsbetrieben eingehoben. Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren sind von der Abgabe befreit. Die Ortstaxe wird bei Abreise fällig und wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
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